Prüfverfahren bei Impressionstonometern
Die Kontrolle wird durch Vergleich mit der Prüfeinrichtung für Impressionstonometer als Normalmessgerät durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Berlin geprüft und mit dem Prüfzeichen PTB 07. Gerät-Nr.: 2003/03 gekennzeichnet. Damit ist unsere Prüfeinrtehtung nach § 11 Abs.3 MPBetreibV rückverfolgbar an die nationale Normale angeschlossen.
Bei der Prüfung von Impressionstonometern sind an jedem Gerät insgesamt ca.33 Einzelpositionen je nach Bauart zu kontrollieren. So erfolgt die Prüfung des wirksamen Gewichtes des durch Zeiger-Hebel-System belasteten Stempels, des Eigengewichtes des Tonometers und des Stempelhubs mit der Prüfeinrichtung. Die Krümmungsradien von Fußplatte- und Stempelstirmfläche werden nach dem Lichtspaltverfahren mit den Radien von Grenzlehren verglichen, die im Achsschnitt auf die Stirnflächen aufgesetzt werden. Die Form des Lichtspaltes gibt darüber Auskunft, ob einerseits der Krümmungsradius der Fußplatte die Fehlergrenzen einhält, und andererseits erhebliche Formabweichungen vorliegen. Für die Überprüfung des Radius der Kantenrundung an der Stirnfläche des Stempels dient ein Projektor mit einer Radienschablone als Grenzlehre. Verschiedene Lehren, ein Reibungswinkelmessgerät und Testkugeln dienen zur Kontrolle der übrigen Messgrößen.
Mit diesen Messgeräten können alle zur Zeit auf dem Markt befindlichen und zur messtechnischen Kontrolle zugelassenen mechanischen und mechanisch-elektrischen Impressionstonometer geprüft werden.